Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH 


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung im Romantik Hotel Scheelehof, Aparthotel markt fuffzehn, maakt Hotel & Apartments, Aparthotel an St. Marien, Aparthotel „Altes Schwedisches Konsulat“ sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH (Hotelaufnahmevertrag). Geschäftsbedingungen des Kunden werden


2. UNTERVERMIETUNG, ANDERWEITIGE ZIMMER- UND HOTELFLÄCHENNUTZUNG 


Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Apartments bedarf der Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Ohne vorherige Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform ist es untersagt, die überlassenen Zimmer/Apartments und außerhalb der Zimmer/Apartments liegende Hotelflächen für andere als hotel- und beherbergungstypische Zwecke zu nutzen. Verkaufsveranstaltungen, Bewerbungsgespräche, Castings, Vorführungen usw. bedürfen der Genehmigung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform und können aufpreispflichtig sein.


3. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG 


Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig Buchen“ zustande. Vertragspartner ist derjenige, der die Buchung vornimmt bzw. in dessen Auftrag gebucht wird (im folgenden „Kunde“). Stellvertretungen sind bei Buchung offenzulegen. Für die Erfüllung der Pflichten des Hotelaufnahmevertrages haften der eingebuchte Gast und der Besteller als Gesamtschuldner, soweit nicht die Stellvertretungen bei Buchung offen gelegt wurden oder der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH bereits bekannt sind. Alle Ansprüche gegen die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH sind unverzüglich geltend zu machen. Ansprüche gegen die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Beschränkung sind Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH oder einen seiner Verrichtungsoder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind sowie Schädigungen an Leben, Körper und Gesundheit nicht erfasst.


4. LEISTUNGEN, PREISE, NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN 


Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die gebuchten Zimmer/Apartments bereitzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und gebuchten Zimmer/Apartments abzunehmen und die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen bzw. vertraglich vereinbarten Preise zu bezahlen. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Buchung. Änderungen nach Vertragsschluss hat der Kunde rechtzeitig, bis eine Woche von Aufenthaltsbeginn, anzuzeigen. Wesentliche Änderungen, wie z.B. den Buchungszeitraum oder die Zimmerkategorie betreffend sowie die im folgenden Satz genannten, gelten als neues Angebot des Kunden und bedürfen der Annahme durch die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der Anzahl der Zimmer, der Anreisenden, der zusätzlichen Leistungen sowie der Aufenthaltsdauer ist die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist bei wesentlichen Verringerungen berechtigt, seine Stornierungsbedingungen (Ziff. 6) anzuwenden.


5. RECHNUNGEN, VORAUSZAHLUNG, VERZUG, MAHNKOSTEN, AUFRECHNUNG 


Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel und Abzüge (z.B. Skonto) vereinbart oder mit der Rechnung gewährt wurden. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist dies auch noch nach Vertragsschluss und auch während des Aufenthaltes möglich. Die Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede Mahnung wird mit 5,-- € pauschal berechnet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.


6. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NICHTERSCHEINEN, VORZEITIGE ABREISE DES KUNDEN   (STORNIERUNGSBEDINGUNGEN)


Der Kunde kann die Buchung in Textform jederzeit stornieren/abbestellen. Eine kostenfreie Stornierung bedarf der Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Liegt diese Zustimmung nicht vor, gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen: Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, pauschaliert Schadensersatz zu verlangen. 


Bis 4 Wochen vor vereinbarter Anreise kann der Kunde kostenfrei stornieren/abbestellen. Erfolgt die Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise werden 30 %, 

bis 1 Woche vor Anreise 50 %, 

bis 3 Tage vor Anreise 70 % und 

am 1. und 2. Tag vor Anreise sowie bei Nichterscheinen 90 % der gesamt gebuchten Leistung berechnet. 


Diese Stornierungsregelung gilt auch für den Fall der vorzeitigen Abreise. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH kann zusätzlich zum oben genannten pauschalen Schadensersatz einen höheren Schaden auf Nachweis geltend machen, z.B. wenn dieser nicht oder nur teilweise stornierbare Leistungen Dritter (Fährticket, Museumseintritt, Ausfahrten usw.) zu tragen hatte. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachten Schäden. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH wird sich selbstverständlich bemühen, die bestellten Zimmer/Apartments und Leistungen anderweitig zu vergeben und den Schaden gering zu halten.


7. FREIHALTEZEIT, RÜCKTRITT DER STRALSUND HOTELS


Es kann in Textform vereinbart werden, dass der Kunde in einem gewissen Zeitraum kostenfrei stornieren/abbestellen kann. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH kann bestimmen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt ist, die freigehaltenen Zimmer anderweitig zu vermieten ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, gravierende Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Handlungen des Kunden, die den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden oder die Schließung der Einrichtungen der Scheelhof Betreibergesellschaft mbH aufgrund behördlicher Anordnung. Ein wichtiger Grund liegt auch bei Nichtleistung der geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist vor und wenn der Kunde Hotelzimmer/ Apartments und/oder andere Hotelbereiche nicht genehmigt anderweitig nutzt (Ziff. 2). Nicht genehmigte vertragsuntypische Nutzungen kann die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH unterbinden und den Abbruch verlangen. Bei Nichtbefolgung durch den Kunden kann die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH den Hotelaufnahmevertrag fristlos kündigen. Im Falle der berechtigten Kündigung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH aus Gründen, die in der Verantwortung des Kunden lieg


8. ZIMMERBESTELLUNG, AN- UND ABREISEZEIT


Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Apartments. Im Hotelaufnahmevertrag können bestimmte Zimmer/Apartments vereinbart werden, gleiches gilt, wenn die Zimmer/Apartments in den in Textform bestätigten Arrangements vorgesehen sind. Sind die im Sinne des Satzes 2 vertraglich zugesagten Zimmer nicht verfügbar, so verpflichtet sich die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH, gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz im jeweiligen Hause, einem anderen Hotel der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH oder in anderen vergleichbaren Objekten zu arrangieren. Die Anreise ist ab 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht und ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich. Der Kunde muss spätere Anreisen als 18.00 Uhr der Rezeption telefonisch anzeigen. Nach 18.00 Uhr geht die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH davon aus, dass an den reservierten Zimmern/Apartments kein Interesse mehr besteht und wird sich zur Vermeidung der Stornierungshaftung des Kunden bemühen, die Zimmer/Apartments anderweitig zu vergeben. Die Räumung der Zimmer/Apartments am Abreisetag hat bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Verlängerungen sind mit der Rezeption abzustimmen. Für die vereinbarte Bereithaltung des Zimmers/Apartments von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden dem Kunden 30 % des Zimmer- /Apartmentpreises berechnet; nach 18.00 Uhr ist der volle Zimmer-/Apartmentpreis zu entrichten. Ein Verbleibensanspruch des Kunden entsteht hierdurch nicht. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Zimmer/Apartments, die ohne Verlängerungsvereinbarung nicht bis 12.00 Uhr geräumt sind, werden geöffnet und das Gepäck verwahrt. Eine Haftung für so verwahrtes Gepäck wird durch die Scheelehofbetreibergesellschaft nicht übernommen.


9. HAFTUNG DER SCHEELEHOF BETREIBERGESELLSCHAFT MBH


Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH haftet nicht für Schäden, die auf einer eigenen einfach fahrlässigen Pflichtverletzung sowie auf einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Davon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nur nach den Bestimmungen der §§ 701 ff BGB, das ist das 100fache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,-- € und für Wertpapiere, Geld und Kostbarkeiten bis 800,-- €. Es wird empfohlen, den Zimmersafe bzw. den zentralen Hotelsafe zu nutzen. Für Geldbeträge und Kostbarkeiten oberhalb der vorgenannten Grenze ist eine Verwahrung im Hotelsafe erforderlich. Für Beschädigungen oder Diebstähle am Fahrzeug auf den vorgesehenen Stellplätzen - auch gegen Entgelt - übernimmt die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH keine Haftung. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande, eine Bewachungspflicht besteht nicht. Sollten durch einen Parkservice der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH Schäden am Fahrzeug verursacht werden, haftet die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Weckaufträge werden gewissenhaft ausgeführt: Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen an den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH übernimmt den Empfang und Aufbewahrung sowie nach Abreise auf Wunsch, gegen Entgelt, auch die Nachsendung an den Kunden. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten und Gefahr nachgesandt. Die zurückgebliebenen Sachen werden - soweit nicht verderblich - 3 Monate aufbewahrt und danach dem lokalen Fundbüro übergeben. Haben die Sachen keinen erkennbaren Wert, behält sich die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH vor, die zurückgelassenen Sachen nach Ablauf der Frist zu vernichten.


10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Ausschließlicher Zahlungsort und Erfüllungsort ist Stralsund. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stralsund. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von Kollisionsrecht der Europäischen Union, z.B. des UN-Kaufrechts, wird ausgeschlossen. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Scheelehofbetreibergesellschaft mbH darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht und alle wirksamen Bestimmungen bleiben in Kraft. Ergänzend gilt das Gesetz.


Stand 04/2022

Konzept, Vermarktung, Design & Programmierung von myhotelshop | Copyright © 2022